Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Autorengruppen. Sie können sich jeweils mit maximal drei Beiträgen beteiligen. Dazu ist eine Registrierung auf der Website notwendig.
1. Der Wettbewerb
Der MIKASA Foto- und Videowettbewerb wird von der HAMMER SPORT AG in den Kategorien „Fotografie“ und „Video“ durchgeführt. Der Wettbewerb endet am 15. September 2011. Während dieser Zeit können auf der Homepage www.mikasa.de Beiträge hochgeladen werden. Die eingereichten Beiträge müssen zum Wettbewerbsthema passen, dürfen nicht gegen Strafgesetze, sonstige Schutzvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die HAMMER SPORT AG behält sich vor, Fotos und Videos, die pornographisch oder diskriminierend anmuten, vom Wettbewerb auszuschließen.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Autorengruppen. Zugelassen sind maximal drei fotographische Beiträge und ein Video pro Autor oder Gruppe. In beiden Wettbewerbskategorien Fotografie und Video ist eine Teilnahme parallel möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HAMMER SPORT AG sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind weiterhin
- Beiträge, die keinen Bezug zum Thema des Wettbewerbes erkennen lassen oder gegen die guten Sitten verstoßen,
- Beiträge, die bereits in einem anderen Wettbewerb prämiert wurden,
- Beiträge von Personen, die über ihre Identität falsche Angaben machen sowie
- Beiträge mit werblichem oder PR-Inhalt.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein eingestelltes Bild elektronisch gespeichert wird. Hochgeladene Bilder können weder verändert noch gelöscht werden. Mit Abgabe eines Bildes erklärt sich das Mitglied mit allen Punkten dieser Wettbewerbsregeln einverstanden.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
3. Art der Beiträge
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Einzige Bedingung: Es sollte ein offizieller MIKASA FIVB und DVV Spielball, also entweder der Top-Hallenvolleyball MVA 200 oder der neue Beachvolleyball, der Beach Champ VLS 300 auf dem Bild / im Video zu sehen sein. Diese Graphiken können für Photobeiträge über die Homepage heruntergeladen werden.
Jede Art der Bild- und Videobearbeitung ist erlaubt.
4. Technische Anforderungen an Fotos und Videos
Fotos: Formate jpg (jpeg) möglichst hoher Qualität. Mindestgröße 18x13cm.
Videos: Formate mp4, mpeg, mov und 3gp; Maximaldauer 180 Sekunden.
Die prämierten Fotos werden nach Abschluss des Wettbewerbs als Druckvorlage benötigt. Sie werden gegebenenfalls mit einer Auflösung von 300 dpi von den Autorinnen und Autoren nachträglich angefordert.
5. Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte
Autorinnen und Autoren der Beiträge versichern,
a) dass sie persönlich und ausschließlich Urheber bzw. Urheberin der eingereichten Beiträge sind, dass sie die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bilder und Bildteile sowie aller Audio- und Videodaten (z.B. GEMA-freie Musik) haben sowie
b) dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbes und der Berichterstattung über den Wettbewerb einverstanden sind, und
c) dass der eingereichte Beitrag frei ist von Rechten Dritter.
Bei Gruppenbeiträgen erklärt die einreichende Person, dass alle an der Erstellung des Mediums beteiligten Co-Autorinnen und -autoren mit der Teilnahme am Wettbewerb und einer eventuellen späteren Veröffentlichung einverstanden sind.
6. Nutzungsrechte
Foto
Alle Urheberrechte behält der Fotograph. Die HAMMER SPORT AG erhält jedoch das entgeltfreie, eingeschränkte Nutzungsrecht an den zwölf prämierten Siegerbildern sowie das Recht zur Bearbeitung. Das Nutzungsrecht wird eingeräumt für:
- Kommunikationsmaßnahmen rund um den Fotowettbewerb 2011 (Online, Print) wie zeitlich unbegrenzte Bekanntgabe und Veröffentlichung der Sieger. Dies schließt auch die Veröffentlichungen von Partnern wie z.B. beach-volleyball.de oder dem DVV mit ein.
- die Erstellung des MIKASA-Kalenders 2012 und anschließendem Verkauf
- Nutzung der Bilder für zukünftige Printmaterialien wie z.B. Geburtstagkarten oder Produktkataloge von MIKASA (Umschlagseite, Ausschnitte etc.)
- zeitlich unbegrenzte Präsentation auf der Homepage www.mikasa.de und auf der Facebookseite „MIKASA Fanpage Germany“
Die nicht prämierten Bilder werden nach Beendigung des Fotowettbewerbs und vor der Bekanntgabe der Sieger auf der MIKASA-Homepage unter der Rubrik Foto- und Videowettbewerbe nach dem Zufallsprinzip präsentiert.
Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingereichten Bilder, ob prämiert oder unprämiert, ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers möglich.
Video
Der Produzent behält alle Rechte am Werk, überträgt der HAMMER SPORT AG mit dem Einreichen der Videos jedoch das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht, diese auf www.mikasa.de, YouTube oder auf der Facebookseite „MIKASA Fanpage Germany“ einzustellen. Eine darüberhinausgehende Nutzung des eingereichten Videos ist nur möglich, wenn der Urheber sein Einverständnis gegeben hat.
7. Preise
In beiden Wettbewerben erhält der jeweilige Sieger 1000€, der Zweitplatzierte 500€ und der Dritte 250€. Die Plätze vier bis zwölf werden mit einem original MIKASA VLS 300 prämiert. Bei der Prämierung eines von mehreren Personen erstellten Beitrages wird der ausgelobte Preis nur einmal für die gesamte Gruppe vergeben.
Fachhändler oder Vereine, bei dem der Teilnehmer Mitglied ist oder den MIKASA-Ball erworben hat, werden ebenfalls mit drei VLS 300 Beachvolleybällen beliefert, sofern der Teilnehmer bei der Registrierung diese angegeben hat.
8. Jury, Auswahl der Gewinner
Eine Fachjury, die sich aus Mitarbeitern der HAMMER SPORT AG und einschlägigen Fachmedien wie dem Volleyballmagazin, beach-volleyball.de, Ballsportdirekt, SAZ und dem DVV oder DVL zusammensetzt, entscheiden anhand der Kriterien Idee, Motiv und Umsetzung über die Platzierungen.
9. Veröffentlichung
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Beiträge. Über die Wettbewerbs-Website hochgeladene Beiträge werden erst nach Sichtung durch das Wettbewerbsbüro freigeschaltet. Bei einem – eventuell auch nachträglich bekannt gewordenen – Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen (zum Beispiel falsche Namensnennung) behält sich die HAMMER SPORT AG vor, Personen vom Fotowettbewerb – auch nachträglich – auszuschließen und eventuell vergebene Preise zurück zu fordern.
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10. Teilnahme Minderjähriger
Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit Einwilligung der Eltern beziehungsweise der oder des Sorgeberechtigten möglich. Beim Hochladen digitaler Beiträge gilt insoweit Folgendes: Wird auf der Wettbewerbsseite das entsprechende Häkchen gesetzt, so wird das Einverständnis zur Teilnahme widerlegbar vermutet. Die minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären, dass im Falle einer Prämierung oder Veröffentlichung ihres Beitrages die Zustimmung in schriftlicher Form nachgereicht wird.
Die HAMMER SPORT AG behält sich das Recht vor, noch nicht volljährige Einsenderinnen und Einsender nachträglich zu kontaktieren, um das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur teilweisen Abtretung der Nutzungsrechte einzuholen. Im Falle der Gewinnerinnen und Gewinner ist eine erfolgreiche Einholung des Einverständnisses Voraussetzung für den Gewinn.
11. Datenschutz
Sie stimmen außerdem zu, dass die im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur zur Durchführung des Wettbewerbs. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Namen der Platzierten plus Angabe Ihres Wohnortes werden bei der Veröffentlichung der Sieger genannt.
Die HAMMER SPORT AG behält sich vor, ehemalige Teilnehmer von neuen Foto- und Videowettbewerben zu unterrichten.
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12. Änderung der Teilnahmebedingungen / Schadensersatz
Die HAMMER SPORT AG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ggf. auch unangekündigt zu ändern. Jegliche Schadensersatzverpflichtung im Zusammenhang mit dem Foto- und Videowettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Die HAMMER SPORT AG kann nicht für die Verfehlungen der Wettbewerbsteilnehmer (z.B. Rechtsverletzung) haftbar gemacht werden.
13. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


